Dienstag, 4. November 2025

 Erfolg für Mieter?


Der Ratgeber für Datenschutz und Sicherheit berichtete unter anderem:


"Zumindest in Ulm haben sich Mieter gegen den Einbau gewehrt und erhalten nun konventionelle Rauchmelder. Datenschützer und Juristen empfehlen, dem Einbau nicht zuzustimmen und gegebenenfalls die Wohnungstür nicht zu öffnen."


Quelle: https://www.dsb-ratgeber.de/artikel/Vonovia-Rauchmelder-als-Datensammler.html?utm_source=chatgpt.com


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Amtsgericht Spandau gibt Vonovia-Mietern Recht. Erfolg gegen überteuerter Überwachungs-Rauchmelder. Urteil vom 4.9.26, AZ 5 C 85/26.

  Das Amtsgericht Spandau hat den Mietern Recht gegeben: Sie müssen den Einbau der Techem-Geräte „Multisensor Plus“ nicht dulden. Das Urteil...